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Webdesign Elektriker Schweiz — Seiten für Elektroinstallateure

Webdesign Elektriker Schweiz bedeutet: eine Website in Schweizer Rechtschreibung, mit Bezug auf die NIN statt auf deutsche Normen und mit Preisen, die auf Wunsch in Franken ausgewiesen werden.

In der Schweiz regelt die Niederspannungs-Installationsverordnung, kurz NIV, wer elektrische Installationen ausführen darf. Betriebe brauchen eine Installationsbewilligung; die Aufsicht liegt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI. Technisch maßgeblich ist die Niederspannungs-Installations-Norm NIN, herausgegeben von Electrosuisse. Der Branchenverband heißt heute EIT.swiss, früher VSEI.

Für die Website hat das handfeste Folgen. Kunden suchen nach „Elektriker“ plus Ort, wollen auf der Seite aber die Begriffe wiederfinden, die sie aus ihren Unterlagen kennen: Sicherheitsnachweis, kurz SiNa, periodische Kontrolle, Installationsbewilligung. Eine Seite, die stattdessen von E-CHECK und VDE spricht, wirkt sofort wie aus dem Ausland kopiert. Dazu kommt die Rechtschreibung: In der Schweiz wird kein Eszett geschrieben.

Webdesign Elektriker Schweiz heißt bei mir deshalb: Schweizer Schreibweise, Schweizer Begriffe, Schweizer Pflichtangaben — und auf Wunsch eine Rechnung in Franken. Der Festpreis von 490 € netto wird dazu zum Tageskurs umgerechnet und so auf der Rechnung ausgewiesen.

Worauf ich in der Schweiz achte

  • Schweizer Rechtschreibung durchgängig, also ss statt ß
  • Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle und Installationsbewilligung benennen
  • Verweis auf die NIN von Electrosuisse statt auf deutsche VDE-Normen
  • Kontaktangaben nach Art. 3 UWG, Datenschutz nach revDSG
  • Preise in Franken, mit dem Normalsatz der Mehrwertsteuer von 8,1 %
Fakten

Schweiz im Überblick

KriteriumSchweiz
Einwohnerrund 9 Millionen
Status der TätigkeitInstallationsbewilligung nach NIV, Aufsicht durch das ESTI
Zentrales RegelwerkNIN, herausgegeben von Electrosuisse
BranchenvertretungEIT.swiss (früher VSEI)
Gängiger NachweisSicherheitsnachweis (SiNa), periodische Kontrolle
Währung und SteuerSchweizer Franken, Mehrwertsteuer-Normalsatz 8,1 %
PflichtangabenIdentität und Kontaktadresse nach Art. 3 UWG
FAQ

Häufige Fragen aus der Schweiz

Was ist bei einer Schweizer Elektriker-Website anders?

Fünf Dinge: die Rechtschreibung ohne Eszett, die Begriffe (Sicherheitsnachweis statt E-CHECK), das Regelwerk (NIN statt VDE), die Pflichtangaben nach dem UWG statt nach deutschem Telemedienrecht und die Währung. Der Aufbau und die Technik der Seite sind identisch.

Rechnen Sie in Schweizer Franken ab?

Auf Wunsch ja. Meine Preisliste ist in Euro geführt, weil ich in Deutschland sitze. Für Schweizer Kunden rechne ich den Betrag zum Tageskurs um und weise ihn in Franken auf der Rechnung aus. Einen festen Franken-Preis nenne ich bewusst nicht, weil er sich mit dem Kurs verschieben würde.

Schreiben Sie die Texte in Schweizer Rechtschreibung?

Ja, durchgängig. Kein Eszett, dazu die üblichen helvetischen Formulierungen und Schreibweisen bei Maßangaben und Telefonnummern. Das ist kein Detail: Ein einzelnes ß auf der Startseite verrät sofort, dass die Seite nicht für den Schweizer Markt geschrieben wurde.

Soll die Installationsbewilligung auf die Website?

Vorgeschrieben ist das nicht, sinnvoll aber fast immer. Die Bewilligung und die Mitgliedschaft bei EIT.swiss sind Vertrauenssignale, die ein Kunde bei der Auswahl zwischen drei Betrieben tatsächlich abgleicht. Ein kurzer Block mit diesen Angaben im unteren Drittel der Startseite reicht völlig.

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